Unsere Leistungen für Sie: Antrag auf Abbruch/Abriss


Bauanträge

PK-Bau erstellt Bauanträge für kleine und große Bauvorhaben. Ob Garage, Pool, Einfamilienhaus - wir geben Ihnen Sicherheit für die Baugenehmigung.

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Abbruchantrag

Sollen Gebäude bzw Teile von Gebäuden abgebrochen werden, ist dies i.d.R. ebenfalls genehmigungspflichtig.

Ausgenommen sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt,
  • Mauern und Einfriedungen,
  • Schwimmbecken,
  • Stellplätze
  • und ähnliche untergeordnete bauliche Anlagen oder Gebäude.

Vorm Abbruch aller übrigen Gebäude ist ein förmlicher Abbruchantrag bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzureichen. Inhalt dieses Antrages ist die Erläuterung des Abbruchvorhabens, der dafür geplanten Techniken sowie die Benennung des zuständigen Abbruchunternehmens.
Dieses muß die notwendige Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten Standsicherheit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung nachweisen können. Abbrucharbeiten sind gefährlich!
Abbruchmaterialen, welche nicht wiederverwendet werden, müssen getrennt entsorgt werden.
Die Bauordnungen der Länder regeln die Details zum Abbruchantrag.