Unsere Leistungen für Sie:
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung


Bauanträge für große und kleine Bauvorhaben

PK-Bau erstellt Bauanträge für kleine und große Bauvorhaben. Ob Garage, Pool, Einfamilienhaus - wir geben Ihnen Sicherheit für die Baugenehmigung.

Bauanträge

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter:

0391 - 56 80 90

Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)

Vom Bauantrag zur Baugenehmigung

Stellt der Bauherr einen Bauantrag, leitet er damit das Baugenehmigungsverfahren ein. Welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind, ergibt sich aus den einzelnen Landesbauordnungen oder Bauvorlagebestimmungen.
Allgemein sind dies: der Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit.

Mit der Baugenehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Erlaubnis, dass Sie so bauen können wie beantragt und wie von einem Ingenieur oder Architekten in den Bauvorlagen beschrieben. Diese Genehmigung enthält die behördliche Feststellung, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie ist zeitlich befristet und mit Auflagen verbunden und muss auf der Baustelle verfügbar sein.

Sollte ein Bauherr ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichten, riskiert er neben empfindlichen Bußgeldern den Abriss des Gebäudes.

Wesentliche Bestandteile des Bauantrages

Bei der zuständigen Baubehörde muß der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung von einem bauvorlageberechtigten Beauftragten (i.d.R. Bauingenieure oder Architekten) eingereicht werden.

Je Bundesland weichen die Anforderungen an die Bauunterlagen zwar voneinander ab, im Regelfall umfasst ein Bauantrag (hier am Beispiel eines Einfamilienhauses) jedoch folgende Unterlagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • ein ausgefülltes Bauantragsformular,
  • ein Auszug aus dem katasteramtlichen Lageplan,
  • eine Baubeschreibung,
  • Flächenberechnungen (Nutz- und Wohnflächen),
  • eine Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl,
  • eine Berechnung des umbauten Raumes,
  • ein statistischer Erhebungsbogen,
  • einen Antrag auf Haus- und Grundstücksentwässerung,
  • einen Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben,
  • Angaben zu Abstandsflächen im M-1:500, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100)
  • u.U. auch Nachweise über Statik, Wärme- und Schallschutz sowie vorbeugenden Brandschutz und erforderliche PKW-Stellplätze.

Die Unterlagen müssen vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die exakte Auflistung der Unterlagen im Einzelfall ist beim zuständigen Bauordnungsamt auf Anfrage erhältlich.

Prüfung des Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde

Ist der Antrag bei der Behörde angekommen, prüft diese dessen Entsprechung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, werden nur die wichtigsten Anforderungen geprüft.
Ist die Baugenehmigung erteilt, kann der Bauherr mit dem Bau beginnen, allerdings ist die Genehmigung zeitlich begrenzt: maximal 3 Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung muß mit dem Bau begonnen werden, ansonsten verfällt diese. Fristverlängerungen können u.U. genehmigt werden.

Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)

Ist die Baugenehmigung erteilt, folgt die Ausführungsplanung, welche die Realisierung des Bauvorhabens vorbereitet. Abhängig vom Umfang des Bauvorhabens sind hierin z.B. folgende Leistungen enthalten:

  • Vorbereitung des Objekts bis zur ausführungsreifen Lösung auf der Basis der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher (bei größeren Bauvorhaben), technischer, bauphysikalischer, funktionaler, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen
  • Zeichnerische Darstellung des Objekts mit den für die Ausführung notwendigen Teilzeichnungen, z.B. der vollständigen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
  • Grundlagenerarbeitung für und mit eventuell fachlich Beteiligten bis zur ausführungsreifen Lösung
Der Inhalt der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) ist in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgelegt.